Basistarif

Der Basistarif ist mit der Gesundheitsreform zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten und soll in erster Linie dafür sorgen, dass wirklich jede Person einen entsprechenden Versicherungsschutz in Anspruch nehmen kann. Jede Private Krankenversicherung ist gesetzlich verpflichtet, ab dem 01. Januar 2009 einen sogenannten Basistarif zur Verfügung zu stellen, der sich sowohl im Leistungsbereich als auch in Bezug auf die Prämienhöhe an den Höchstsätzen der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert. Darüber hinaus bietet der Basistarif der Privaten Krankenversicherung auch noch andere Besonderheiten, die nun detailliert aufgezeigt werden.

Der Basistarif in der PKV steht grundsätzlich jedem offen

Die größte Besonderheit des Basistarifs besteht darin, dass die Privaten Krankenversicherungen niemanden aufgrund seines Gesundheitszustands ablehnen dürfen. Hier greift das Prinzip Kapitaldeckung also nicht hundertprozentig, denn es darf maximal der Höchstsatz der gesetzlichen Krankenversicherung als Beitrag festgelegt werden. Leider wird dieser auch oftmals berechnet, weil die Krankenversicherer keine Möglichkeit der Risikoüberprüfung haben und somit aus Sicherungsgründen einen hohen Beitrag verlangen müssen. Hat ein Versicherter von einer PKV in den Basistarif einer anderen gewechselt, ist er im Normalfall 18 Monate an diesen Tarif gebunden und kann erst später wieder wechseln, wobei lediglich die Altersrückstellung mitgenommen werden kann, die seit dem Beginn der Mitgliedschaft im Basistarif aufgebaut wurde. Ohne Verlust aller Altersrückstellungen können nur noch Menschen über 55 Jahre wechseln, die Pensionen oder Rente beziehen und die Versicherungsprämie nachweislich nicht mehr zahlen können.

Auch freiwillig gesetzlich Versicherte können in den Basistarif der PKV wechseln

Der Basistarif der Privaten Krankenversicherung steht nicht nur allen Privatversicherten offen, sondern auch den freiwillig gesetzlich versicherten Personen. Hierbei gilt jedoch die Einschränkung, dass diese Wechselmöglichkeit nur in den ersten 6 Monaten nach Beginn der freiwilligen Versicherung oder nach Einführung des Basistarifs (01. Januar 2009) besteht. Darüber hinaus dürfen natürlich alle Privatversicherten in den Basistarif wechseln, wobei dies immer wohl überlegt sein sollte.

Der Basistarif bietet nur eingeschränkte Versicherungsleistungen

Im Vergleich zu einer Vollversicherung innerhalb der Privaten Krankenversicherung bietet der Basistarif vor allem im Leistungsbereich einige Einschränkungen, da lediglich das Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung geboten wird. Trotzdem muss nicht selten der Höchstsatz der GKV dafür bezahlt werden, weshalb sich dieser Tarif nur sehr bedingt lohnt. Lediglich für ältere Personen über 55 Jahren, die in der PKV aufgrund ihres Gesundheitszustands noch höhere Beiträge zahlen müssten und nicht so einfach die in die GKV zurückkehren können, stellt der Basistarif eine echte Alternative dar. Schauen Sie sich also genau um und prüfen Sie, ob der Basistarif der Privaten Krankenversicherung für Sie wirklich in Frage kommt.


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